EU und Menschenrechte © EU
Für die Europäische Union sind Menschenrechte allgemein gültig und unteilbar. Aus diesem Grund setzt sie sich sowohl innerhalb ihrer Grenzen als auch in ihren Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern aktiv für ihre Förderung und Verteidigung ein.
Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind grundlegende Werte der Europäischen Union. Diese Werte sind in den Gründungsverträgen verankert und wurden mit der Annahme der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags rechtlich bindend wurde, bekräftigt.
Länder, die der EU beitreten wollen, müssen die Menschenrechte achten. Alle Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittländern enthalten eine Klausel, die besagt, dass Menschenrechte ein wesentliches Element in den Beziehungen zwischen den Parteien darstellen.
Im Zentrum der EU-Menschenrechtspolitik stehen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Darüber hinaus engagiert sich die EU für die Förderung der Rechte von Frauen, Kindern sowie von Minderheiten und Vertriebenen.
Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte unterstützt Nichtregierungsorganisationen im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 mit Finanzmitteln in Höhe von 1,1 Milliarden EUR. Damit werden insbesondere Organisationen unterstützt, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen; die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen; die die Folter bekämpfen und Rassismus und andere Formen der Diskriminierung bekämpfen.