EU-Aktivitäten zur Bekämpfung von Folter und erniedrigender Behandlung – Mann mit einem „Stoppt Folter“-Plakat © Reporters
Das absolute Verbot von Folter und Misshandlung, das in der Menschenrechtskonvention der VN verankert ist, findet sich auf europäischer Ebene in der Charta der Grundrechte wieder. Darin heißt es: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Die EU setzt sich für das absolute Verbot aller Formen von Misshandlung ein und ist bemüht, dass dieses Prinzip auch in Drittstaaten befolgt wird. Ihre Leitlinien
gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sollen die Menschenrechte in Drittländern schützen und fördern. Diese Leitlinien, die 2001 verabschiedet und 2008 aktualisiert wurden, schaffen keine neuen rechtlichen Verpflichtungen, sondern sind Ausdruck einer politischen Verpflichtung zu systematischen und nachhaltigen Maßnahmen im Kampf gegen Folter.
Die Leitlinien sehen den Einsatz aller diplomatischen Instrumente und Kooperationsinstrumente vor, um die Ziele der EU zu erreichen, insbesondere den politischen Dialog, diplomatische Vertretungen und Unterstützung von NRO-Projekten über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR).
Über den politischen Dialog kann die EU auf einzelne Länder, sei es vertraulich oder öffentlich, einwirken, damit diese internationalen Abkommen gegen die Folter ratifizieren oder umsetzen. Gegebenenfalls bringt die EU auch Einzelfälle zur Sprache.
Auf internationaler Ebene wirkt die EU am Zustandekommen einer jährlichen Entschließung über Folter auf der UNO-Generalversammlung mit. In Europa hat sie maßgeblichen Anteil an der Verabschiedung von Maßnahmen, mit denen die Verwendung, die Herstellung und der Handel mit Ausrüstungen, die zur Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können, verboten werden.
Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) unterstützt die EU Gruppen der Zivilgesellschaft, die sich für die Abschaffung der Folter oder für die Rehabilitierung von Folteropfern einsetzen. In früheren EU-Projekten ging es um eine stärkere Sensibilisierung für das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter, um Untersuchungen zur Lieferung von Foltertechnologie und um die Entwicklung von Netzwerken für die Prävention von Folter und Überwachung.