EU-Aktivitäten zur Bekämpfung von Folter und erniedrigender Behandlung

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  • 13/03/2013  - 
    288 23272 1 Local EU Statement on the recent evidence of torture and cruel, inhuman and degrading treatment in Fiji Local EU Statement on the recent evidence of torture and cruel, inhuman and degrading treatment in Fiji /delegations/fiji/press_corner/all_news/news/2013/20130313_01_en.htm 03/13/2013 00:00:00 03/14/2013 01:44:00 03/13/2013 00:00:00 nulldate 2013031300 09012624897f4d78 N 09012624897fd163 /delegations/fiji/press_corner/all_news/news/2013/20130313_01_en.htm 10325 xml N /delegations/fiji/press_corner/all_news/news/2013/20130313_01_de.htm 1 /delegations/fiji/press_corner/all_news/news/2013/20130313_01_en.htm /delegations/fiji/press_corner/all_news/news/2013/20130313_01_zz.htm N ID_INTERNAL N N
    Local EU Statement on the recent evidence of torture and cruel, inhuman and degrading treatment in Fiji English (en)
  • 27/01/2013  -  "Today we remember the victims of the Holocaust. We honour every one of the six million who were brutally murdered in this darkest period of European history." - Catherine Ashton pdf
  • 20/09/2012  -  Georgia: Catherine Ashton appalled by abuses committed against inmates in Gldani prison pdf

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EU-Aktivitäten zur Bekämpfung von Folter und erniedrigender Behandlung – Mann mit einem „Stoppt Folter“-Plakat © ReportersEU-Aktivitäten zur Bekämpfung von Folter und erniedrigender Behandlung – Mann mit einem „Stoppt Folter“-Plakat © Reporters

Das absolute Verbot von Folter und Misshandlung, das in der Menschenrechtskonvention der VN verankert ist, findet sich auf europäischer Ebene in der Charta der Grundrechte wieder. Darin heißt es: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Die EU setzt sich für das absolute Verbot aller Formen von Misshandlung ein und ist bemüht, dass dieses Prinzip auch in Drittstaaten befolgt wird. Ihre Leitlinien English (en) gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sollen die Menschenrechte in Drittländern schützen und fördern. Diese Leitlinien, die 2001 verabschiedet und 2008 aktualisiert wurden, schaffen keine neuen rechtlichen Verpflichtungen, sondern sind Ausdruck einer politischen Verpflichtung zu systematischen und nachhaltigen Maßnahmen im Kampf gegen Folter.

Die Leitlinien sehen den Einsatz aller diplomatischen Instrumente und Kooperationsinstrumente vor, um die Ziele der EU zu erreichen, insbesondere den politischen Dialog, diplomatische Vertretungen und Unterstützung von NRO-Projekten über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR).

Über den politischen Dialog kann die EU auf einzelne Länder, sei es vertraulich oder öffentlich, einwirken, damit diese internationalen Abkommen gegen die Folter ratifizieren oder umsetzen. Gegebenenfalls bringt die EU auch Einzelfälle zur Sprache.

Auf internationaler Ebene wirkt die EU am Zustandekommen einer jährlichen Entschließung über Folter auf der UNO-Generalversammlung mit. In Europa hat sie maßgeblichen Anteil an der Verabschiedung von Maßnahmen, mit denen die Verwendung, die Herstellung und der Handel mit Ausrüstungen, die zur Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können, verboten werden.

Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) unterstützt die EU Gruppen der Zivilgesellschaft, die sich für die Abschaffung der Folter oder für die Rehabilitierung von Folteropfern einsetzen. In früheren EU-Projekten ging es um eine stärkere Sensibilisierung für das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter, um Untersuchungen zur Lieferung von Foltertechnologie und um die Entwicklung von Netzwerken für die Prävention von Folter und Überwachung.

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