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Gemeinsame Erklärung anlässlich des Weltkindertages

18.11.2016
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Gemeinsame Erklärung anlässlich des Weltkindertages

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Anlässlich des Weltkindertages am 20. November haben die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, der Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, der Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, der Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, Christos Stylianides, die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vera Jourova, sowie der Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Tibor Navracsics, folgende Erklärung abgegeben:

Wir hören immer wieder, dass Kinder und Jugendliche die Zukunft unserer Gesellschaften sind. Doch sind sie auch unsere Gegenwart. Unsere Kinder bewirken Veränderungen in den Familien und Gemeinschaften, und ihr Recht, gehört und an der gesellschaftlichen Entwicklung tatsächlich beteiligt zu werden, muss in vollem Umfang geachtet werden.

Deshalb erwarten wir von allen Staaten, dass sie in ihre Kinder investieren. Frieden und Sicherheit in der Welt lassen sich nicht ohne eine gerechte und nachhaltige Entwicklung und ohne umfassende Achtung der Rechte aller Kinder erreichen.

Zu viele Kinder kommen zu kurz, weil sie arm sind oder weil sie diskriminiert werden – wegen ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Religion, weil sie in einer bestimmten Region ihres Landes leben, oder wegen einer Behinderung oder ihrer sexuellen Ausrichtung. Wir alle haben die moralische und politische Pflicht, weiter daran zu arbeiten, diese Herausforderungen zu bewältigen, und wir müssen dabei bessere Ergebnisse erzielen.

Zu viele Kinder kommen zu kurz, weil sie Migranten oder Flüchtlinge sind. Derzeit ist jeder vierte Asylbewerber in Europa minderjährig. Von den mehr als eine Million Flüchtlingen, die 2015 in Europa eintrafen, waren 31 % Minderjährige, darunter 90 000 unbegleitete Kinder. Migranten und Flüchtlinge im Kindesalter müssen in erster Linie als Kinder behandelt werden. Der Schutz ihrer Rechte – unter uneingeschränkter Achtung des Kindeswohls – zählt zu den vorrangigen Zielen und zentralen Bestandteilen unseres Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Auf der zehnten Tagung des Europäischen Forums für die Rechte des Kindes am 29. und 30. November 2016 wird der Schutz von minderjährigen Migranten und Flüchtlingen im Vordergrund stehen.

Die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten enthält die ausdrückliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass alle Kinder binnen weniger Monate nach ihrer Ankunft in die Schule gehen. Die Europäische Union investiert in erheblichem Umfang in die allgemeine und berufliche Bildung in den Entwicklungsländern, und dank der Mittel, die sie im Rahmen ihrer humanitären Hilfe für Bildung in Krisensituationen bereitstellt, haben weltweit fast vier Millionen Kinder in Krisenregionen Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung.

 

Zu viele Kinder können ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen: 124 Millionen Kinder weltweit besuchen keine Schule. Deshalb müssen die derzeitigen Rechtsvorschriften, politischen Strategien und Vorgehensweisen einer ernsthaften Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie keine unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierungen bewirken, die das Recht aller Kinder auf allgemeine und berufliche Bildung einschränken. Ein gleichberechtigter Zugang zur Bildung sollte sichergestellt werden für alle – auch schwangere – Mädchen, für minderjährige Eltern, Kinder mit Behinderung, Kinder, die ethnischen Minderheiten oder indigenen Gruppen angehören, minderjährige Migranten und Flüchtlinge sowie Minderjährige, denen die Freiheit entzogen wurde.

Die EU hat bereits Schritte in diese Richtung unternommen und unter anderem strenge Leitlinien ausgearbeitet, die gewährleisten, dass alle von ihr finanzierten Projekte zum Schutz von Kindern ihre Wirkung nicht verfehlen. Darüber hinaus wollen wir jedoch dafür sorgen, dass unsere Partnerländer besser in der Lage sind, die Rechte aller Kinder umfassend und auf allen Ebenen zu schützen. Die Mittel der EU sind dann gut eingesetzt, wenn es uns gelingt, die einzelstaatlichen Systeme im Hinblick auf den Schutz der Kinder und ihrer Rechte zu stärken.

Zu viele Kinder sind gezwungen, zu arbeiten. Das IAO-Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und das IAO-Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung müssen unbedingt ratifiziert und tatsächlich umgesetzt werden, damit alle Formen der Kinderarbeit bis 2025 beseitigt und die in der Agenda 2030 festgelegten Bildungsziele erreicht werden können. Die Europäische Union ist entschlossen, der Kinderarbeit ein Ende zu setzen, wie der Rat kürzlich in seinen Schlussfolgerungen zum Thema "Kinderarbeit" bekräftigt hat, und wir begrüßen die 4. Globale Konferenz zur Kinderarbeit, die im November 2017 in Argentinien stattfinden wird.

Unsere Kinder werden sich so entwickeln, wie wir es ihnen ermöglichen. Die Welt ist das, was wir und sie aus ihr machen. Diese Verantwortung müssen wir alle gemeinsam tragen, und dieser Pflicht dürfen wir uns nicht entziehen.

Kategorie
Joint Statements
Location

Bruxelles

Topics
Refugee protection & Migration
Humanitarian & Emergency Response
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