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Gemeinsame Erklärung zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

06.02.2017
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Gemeinsame Erklärung zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Text

Anlässlich des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung bekräftigen die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vĕra Jourová, und der EU-Kommissar für Entwicklung, Neven Mimica, mit der folgenden gemeinsamen Erklärung die Entschlossenheit der EU, der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende zu setzen:

„Weltweit haben mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen eine Genitalverstümmelung erlitten. 500 000 von ihnen leben in Europa. Drei Millionen Mädchen weltweit laufen Jahr für Jahr Gefahr, Opfer dieser Praxis zu werden. Es ist eine schädliche Praxis, die die Menschenrechte, die Würde und die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen in abscheulicher Weise verletzt. 

In der Europäischen Union widmen wir das Jahr 2017 der Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen; dazu zählt auch die weibliche Genitalverstümmelung. Frauen und Mädchen müssen vor dieser Gewalt und den Schmerzen, die mit der Praxis einhergehen, geschützt werden. Lehrern, Ärzten, Krankenpflegepersonal, Polizisten, Rechtsanwälten, Richtern und für Asylfragen zuständigen Beamten kommt bei der Verwirklichung dieses Ziels eine zentrale Rolle zu. Die EU wird diese Berufsgruppen nun durch Bereitstellung einer EU-weiten Internetplattform bei ihrer Aufgabe unterstützen, zu erkennen, welche Mädchen Gefahr laufen, Opfer der Genitalverstümmelung zu werden. 

Wir schützen auch von Migration betroffene Frauen und Mädchen, indem wir sicherstellen, dass sie Zugang zu medizinischer Versorgung, psychosozialer Betreuung und juristischer Unterstützung erhalten. Auf der Grundlage einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden wir besser auf die spezifischen Bedürfnisse weiblicher Asylbewerber, die geschlechtsspezifische Gewalt oder Verletzungen erlitten haben, eingehen können.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist in allen Mitgliedstaaten der EU eine strafbare Handlung. Wir unterstützen die Partnerländer außerhalb der EU dabei, sie ebenfalls unter Strafe zu stellen. Seit Beginn des einschlägigen Programms von EU und VN haben Gambia und Nigeria bahnbrechende Rechtsvorschriften verabschiedet, die die Praxis strafbar machen. 531 300 Mädchen sind im Zusammenhang mit der Genitalverstümmelung betreut worden oder haben Unterstützung bei der Verhinderung der Anwendung der Praxis erhalten, und 2000 lokale Gemeinschaften haben sich öffentlich dazu verpflichtet, die schädliche Praxis aufzugeben. Wir werden unsere Arbeit fortsetzen, damit andere Partner diesem Beispiel folgen, und wir sind bereit, Unterstützung zu gewähren.

Über rechtliche und politische Änderungen hinaus wird es für die Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen jedoch erforderlich sein, dass die Gesellschaften die Normen, die zur Verbreitung dieser Praxis führen, infrage stellen und verurteilen. Die Europäische Kommission fördert diesen Wandel nicht nur auf politischer, sondern auch auf lokaler Ebene, wobei Väter und Mütter, Mädchen und Jungen sowie führende Kräfte von Glaubens- und anderen Gemeinschaften gleichermaßen einbezogen werden. Um dies zu erleichtern, werden bessere Methoden zur Erhebung von Daten auf nationaler Ebene und neue Verfahren zur Messung der Veränderungen der sozialen Normen auf kommunaler Ebene entwickelt werden. Darüber hinaus stehen Mittel zur Verfügung, um gefährdete Mädchen und Frauen zu unterstützen bzw. um denjenigen, die Opfer von Genitalverstümmelungen geworden sind, Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten zu bieten. 

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung bieten eine einzigartige Gelegenheit, die gesamte internationale Gemeinschaft zu einen und zu mobilisieren, um das ehrgeizige Ziel der Beseitigung der weiblichen Genitalverstümmelung zu erreichen.

Wenngleich wir bereits viel getan haben, sind wir entschlossen, noch wesentlich mehr zu unternehmen. Wir müssen und wollen tatkräftig daran arbeiten, einer Verletzung ein Ende zu setzen, die Frauen ihrer Grundrechte beraubt.“

Weitere Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung und zu den Initiativen der Europäischen Union zur Abschaffung dieser Praxis finden Sie unter Q & A und auf der Website einer EU-weiten Schulungsplattform.

 

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Joint Statements
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