Auf dem Weg zu einer stärkeren und wirksameren internationalen Strafrechtspflege

16.07.2021

Am Tag der internationalen Strafjustiz bekräftigt die Europäische Union ihre Verpflichtung, die Unabhängigkeit der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und die Integrität des Römischen Statuts zu schützen, und sie stellt sich entschlossen gegen jeglichen Versuch, den Gerichtshof zu diskreditieren und seine Arbeit zu behindern.

Gräuelverbrechen gibt es nach wie vor – auch in Zeiten der Pandemie. Durch die Ausbreitung des Virus steht die normale Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) – eine der tragenden Säulen einer Weltordnung, in der Straflosigkeit keine Option mehr sein darf – jedoch vor zusätzlichen Herausforderungen. Jedes Jahr am 17. Juli, zum Jahrestag der historischen Verabschiedung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (1998), halten wir inne und führen uns vor Augen, wie wichtig es ist, die Straflosigkeit zu bekämpfen und den Opfern der schwersten Verbrechen, wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

„Als erster und einziger ständiger internationaler Strafgerichtshof der Welt spielt der IStGH eine entscheidende Rolle für eine gemeinsame, regelbasierte Weltordnung und eine konsequentere Bekämpfung der Straflosigkeit bei internationalen Verbrechen. Trotz dieser außerordentlich wichtigen Aufgabe werden die Arbeit und Unabhängigkeit des Strafgerichtshofs immer noch und immer wieder in Frage gestellt.“ So steht es in der Erklärung des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Josep Borrell im Namen der EU anlässlich dieses Tages.

Der Hohe Vertreter der EU erklärte, die EU sei bereit, mit dem Gerichtshof und allen seinen 123 Mitgliedstaaten bei den laufenden Bemühungen, den IStGH zu stärken und wirksamer zu gestalten, zusammenzuarbeiten. Der IStGH und das Römische Statut durchlaufen derzeit den umfassendsten Überarbeitungsprozess seit der Aufnahme der Tätigkeit des Gerichtshofs im Jahr 2002. Josep Borrell nutzte auch die Gelegenheit, um Fatou Bensouda für ihre „entschlossene und engagierte Arbeit“ der letzten 17 Jahre, zunächst als stellvertretende Anklägerin, danach als Chefanklägerin des IStGH, zu danken, und er begrüßte Karim Khan als neuen Chefankläger des IStGH.

Der Internationale Strafgerichtshof in Zahlen

Aktueller Stand:

• mehr als 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus etwa 100 Staaten. 
• 6 Amtssprachen: Englisch, Französisch, Arabisch, Chinesisch, Russisch und Spanisch;
• 1 Verbindungsbüro des IStGH bei den Vereinten Nationen in New York und 7 Länderbüros des IStGH in Kinshasa und Bunia (Demokratische Republik Kongo, „DRK“), Kampala (Uganda), Bangui (Zentralafrikanische Republik), Abidjan (Côte d’Ivoire), Tiflis (Georgien), und Bamako (Mali); 
• 2 Arbeitssprachen: Englisch und Französisch; 
• Sitz: Den Haag, Niederlande; 
• Haushalt 2020: 149 205 600 EUR.

Seit dem Inkrafttreten des Römischen Statuts im Jahr 2002 wurden 30 Fälle vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt, wobei einige Fälle mehr als einen Verdächtigen betrafen. Bisher wurden von den Richterinnen und Richtern des IStGH 35 Haftbefehle erlassen (17 Personen sind vor Gericht erschienen, 13 sind flüchtig) sowie 10 Verurteilungen und 4 Freisprüche ausgesprochen.

Derzeit laufen Untersuchungen des IStGH in 14 Ländern: Demokratische Republik Kongo, Uganda, Darfur (Sudan), Zentralafrikanische Republik, Kenia, Libyen, Côte d’Ivoire, Mali, Georgien, Burundi, Bangladesch/Myanmar, Afghanistan. Darüber hinaus führt die Anklagebehörde des IStGH derzeit Vorermittlungen zur Lage in Kolumbien, Guinea, Nigeria, den Philippinen, der Ukraine, Bolivien und Venezuela durch.


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